Die PAVIS Payments GmbH ist ein Tochterunternehmen der PAVIS GmbH und wurde 2018 gegründet, um den erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst für die Kunden der PAVIS GmbH zu erbringen.
Die PAVIS Payments GmbH ist ein Tochterunternehmen der PAVIS GmbH und wurde 2018 gegründet, um den erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst für die Kunden der PAVIS GmbH zu erbringen.
Mit der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung eines Zahlungsdienstes erfolgen alle bei PAVIS Payments beauftragten Zahlungen nach den umfangreichen Vorgaben der europäischen zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 (PSD II – Payment Service Directive II) zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern im europäischen Binnenmarkt. Diese Richtlinie bewirkte die Novellierung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in Deutschland und trat am 13. Januar 2018 in Kraft. PAVIS Payments stellt so sicher, dass alle Zahlungen jederzeit gesetzeskonform und nach höchsten Sicherheitsstandards erfolgen.
Diesen Service bietet PAVIS Payments selbstverständlich auch Kunden anderer IP-Servicedienstleister an.
Im Januar 2020 hat die PAVIS Payments GmbH als Service-Dienstleister im Bereich des Intellectual Property Management die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung eines Zahlungsdienstes erhalten. Diese Erlaubnis ist nötig, um den Zahlungsverkehr zwischen Kunden der PAVIS Payments GmbH und den jeweiligen internationalen Patent- und Markenämtern gesetzeskonform zu gestalten.
Grundlage hierfür ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das seit dem 31. Oktober 2009 in Kraft ist und auf der ersten EU-Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 basiert. Zum 13. Januar 2018 wurde in Deutschland die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, PSD II (Payment Services Directive II) in nationales Recht umgesetzt.
PSD II ist die Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern im europäischen Binnenmarkt und wird sukzessive von allen EU-Staaten umgesetzt. Durch die Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrs sollen Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Zudem soll die PSD II den Verbraucherschutz stärken, Innovationen fördern und den Wettbewerb im Markt steigern, indem Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Zahlungsdiensten beseitigt werden.
Die Einhaltung der Vorgaben des ZAG schützt unsere Kunden und macht den Zahlungsverkehr sicherer - und das nicht nur im europäischen Binnenmarkt, sondern auch weltweit. PAVIS Payments-Kunden profitieren zudem von klar strukturierten und jederzeit transparenten Abläufen.
Die PAVIS GmbH führte im Namen und auf Rechnung Dritter Einzahlungen aus, um weltweit Patente und Marken zu verlängern. Um Zahlungsdienstleistungen gesetzeskonform auszuführen und somit den Vorgaben der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD II zu entsprechen, wurde 2018 die PAVIS Payments GmbH gegründet. Dort werden alle erlaubnispflichtigen Zahlungsdienstleistungen im IP-Bereich gebündelt.
Der erlaubnispflichtige Zahlungsdienst wurde zum 01. Juli 2020 mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten von der PAVIS GmbH an die PAVIS Payments GmbH ausgegliedert.
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch werden zunächst alle wichtigen Details wie Portfoliogröße, ggf. genutzte Software und aktuelle Einzahlungssituation besprochen. Im Anschluss erhalten die Kunden ein individuelles Angebot zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse.
Nach erfolgter Datenübermittlung werden diese formell anhand interner Plausibilitäts-Checks geprüft. Prüfprotokolle werden ausgetauscht und besprochen. Die PAVIS-Experten begleiten und beraten falls nötig bei der anschließenden Datenkorrektur und -bereinigung. Nach der Beauftragung mit der Verlängerung von Schutzrechten erfolgt im Namen des Kunden durch PAVIS als Erklärungsbote eine entsprechende Weiterbeauftragung zur Gebühreneinzahlung an PAVIS Payments.
PAVIS Payments kümmert sich nun verlässlich und fristgerecht um weltweite Zahlungen. Die Abwicklung selbst unterliegt den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards gemäß den strengen Anforderungen zur Einhaltung der EU-Richtlinien. Die Nachweise und amtlichen Bestätigungen wie Urkunden, Einzahlungsbelege, oder Auftragsbestätigungen werden im Anschluss durch PAVIS weitergeleitet.
Die Nachweise und amtlichen Bestätigungen werden anschließend wie gewohnt von PAVIS an die Kunden zur Kontrolle und Archivierung übergeben.